Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich überschreitet, riskiert wegen der erhöhten Unfallgefahr nicht nur Leben und Gesundheit: Selbst bei unverschuldeten Unfällen muss man in der Regel einen Teil des Schadens ersetzen. Darauf weist die "Württembergische Versicherung AG" hin.
Bespritzt ein Autofahrer die Fußgänger am Straßenrand beim Durchfahren eine Pfütze auf der Fahrbahn, muss er doch nicht für die Reinigung der Kleidung der Besudelten aufkommen.....