Richtgeschwindigkeit überschreiten kann teuer werden |
||
Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich überschreitet, riskiert wegen der erhöhten Unfallgefahr nicht nur Leben und Gesundheit: Selbst bei unverschuldeten Unfällen muss man in der Regel einen Teil des Schadens ersetzen. Darauf weist die "Württembergische Versicherung AG" hin. Eine Autofahrerin kollidierte bei Tempo 160 km/h trotz Vollbremsung mit einem Fahrzeug, das bei einer Autobahnauffahrt dicht vor ihr von der Einfahrtsspur herübergefahren kam. Dabei erlitt die wesentlich langsamer fahrende Autolenkerin, die zu früh die Spur gewechselt hatte, Verletzungen an der Halswirbelsäule. Obwohl sie sich verkehrswidrig verhalten hatte, verlangte sie von der Auffahrenden Schadensersatz und Schmerzensgeld. | ||
